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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 (5) KR 211/08   

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https://dejure.org/2009,13136
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 (5) KR 211/08 (https://dejure.org/2009,13136)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2009 - L 16 (5) KR 211/08 (https://dejure.org/2009,13136)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - L 16 (5) KR 211/08 (https://dejure.org/2009,13136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Rechtsanwalts zu Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz; Teilnahme am U2-Verfahren als kraft Gesetzes entstehende Zwangsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 (5) KR 211/08
    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 302/96) habe der Gesetzgeber mit dem AAG auch mittlere und große Unternehmen in die Umlagepflicht einbezogen.

    Gerade dies entspricht der vom Bundesverfassungsgericht in dem bereits vom Sozialgericht benannten Beschluss vom 18.11.2003 - 1 BvR 302/96 - ausgesprochenen Aufforderung an den Gesetzgeber, drohenden Beschäftigungshindernissen für Frauen im "gebährfähigem Alter" entgegenzutreten.

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R

    Aufwendungsausgleichsverfahren - Heranziehung des Arbeitgebers zur Umlagepflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 (5) KR 211/08
    Arbeitgeber sind in Bezug auf Streitigkeiten über die Umlagepflicht nach dem AAG als kostenbegünstigte "Versicherte" im Sinne von § 183 SGG anzusehen (so zuletzt BSG Urteil vom 27.10.2009, B 1 KR 12/09 R), so dass das Verfahren für den Kläger gerichtskostenfrei ist und er trotz seines Unterliegens auch nicht mit den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu belasten ist.
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/79

    Nachforderung von Umlagebeträgen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 (5) KR 211/08
    Die Teilnahme am U2-Verfahren, d. h. die Berechtigung, Erstattungsansprüche geltend zu machen und die damit korrespondierende Verpflichtung zur Aufbringung der erforderlichen Mittel durch Umlagen, folgt damit unmittelbar aus dem Gesetz; es handelt sich um eine kraft Gesetzes entstehende Zwangsversicherung (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 16.12.1980, 3 RK 18/79, wie auch alle im Folgenden benannten Entscheidungen zitiert nach juris).
  • SG Hamburg, 20.06.2011 - S 6 R 887/10

    Aufwendungsausgleichsrecht - Begriff des Arbeitnehmers - freie Mitarbeiter von

    Die Höhe der U 2-Umlage ist nicht von der Wahrscheinlichkeit abhängig, mit der der Arbeitgeber Leistungen nach dem MuSchG erbringen muss (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009, L 16 (5) KR 211/08).

    Vielmehr sind bei dem Ausgleichs- und Umlageverfahren nach dem AAG weder der Anteil der beschäftigten Frauen an der Gesamtbelegschaft noch deren Entgelthöhe von Bedeutung (hierzu und zum Folgenden aus neuerer Zeit LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009, L 16 (5) KR 211/08): Nur wenn alle am Ausgleichs- und Umlageverfahren beteiligten Arbeitgeber hinsichtlich der Finanzierung der im Arbeitsverhältnis entstehenden Zusatzkosten bei Schwangerschaft aufgrund von Mutterschutzgesetzen unabhängig von Geschlecht und Anzahl der Beschäftigten gleich behandelt werden, können sie durch ihr Einstellungsverhalten ihre finanzielle Belastung nicht beeinflussen, sodass eine mittelbare Frauendiskriminierung vermieden wird.

    Wirtschaftlich fungiert der Arbeitgeber somit selbst als Versicherter (hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 1 KR 12/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009, L 16 (5) KR 211/08).

    Arbeitgeber sind in Bezug auf Streitigkeiten über die Umlagepflicht nach dem AAG kostenprivilegiert gem. § 183 SGG (BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 1 KR 12/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009, L 16 (5) KR 211/08).

  • LSG Hamburg, 07.02.2013 - L 1 KR 31/11
    Dieses Risiko trägt nunmehr die Gemeinschaft der Arbeitgeber (unter Einschluss sogar derjenigen Arbeitgeber, die überhaupt keine Frauen beschäftigen, hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009, L 16 (5) KR 211/08, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 25.02.2014 - S 25 KR 612/10
    In Bezug auf Streitigkeiten über die Umlagepflicht nach dem AAG sind Arbeitgeber als kostenpriviligierte "Versicherte" im Sinne von § 183 SGG anzusehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 12/09 R - SozR 4-1500 § 183 Nr. 9; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 (5) KR 211/08 - juris -), sodass das Verfahren für den Kläger gerichtskostenfrei ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 5 KR 5601/09
    Damit richtet sich die Kostengrundentscheidung vorliegend nach § 193 SGG (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.12.2009, - L 16 (5) KR 211/08 - vgl. auch BSG, Urt. v. 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 7 SO 4790/11
    Dass die Antragstellerin offenbar keine Beiträge im Rahmen der Umlageverfahren zahlt, ändert weder etwas an ihrem Erstattungsanspruch noch an der Umlagepflicht (vgl. § 7 Abs. 1 AAG; Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2009 - L 16 (5) KR 211/08 - (juris)).
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